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   BSG, 21.08.2001 - B 11 AL 89/01 B   

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BSG, 21.08.2001 - B 11 AL 89/01 B (https://dejure.org/2001,8058)
BSG, Entscheidung vom 21.08.2001 - B 11 AL 89/01 B (https://dejure.org/2001,8058)
BSG, Entscheidung vom 21. August 2001 - B 11 AL 89/01 B (https://dejure.org/2001,8058)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Anpassung der Arbeitslosenhilfe - Berücksichtigung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt bei der Berechnung von kurzfristigen beitragsfinanzierten Lohnersatzleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 434c Abs. 4; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Grundsätzliche Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Anwendung des § 434c Abs. 4 SGB III

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus BSG, 21.08.2001 - B 11 AL 89/01 B
    Denn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte in seinem Beschluß vom 24. Mai 2000 entschieden, der Gleichheitssatz gebiete, einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bei der Berechnung von kurzfristigen beitragsfinanzierten Lohnersatzleistungen zu berücksichtigen, wenn es zu Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen werde (BVerfG SozR 3-2400 § 23a Nr. 1).
  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 2/98 R

    Revision - Teilzulassung - Absenkung der Arbeitslosenhilfe - echte Rückwirkung -

    Auszug aus BSG, 21.08.2001 - B 11 AL 89/01 B
    Das Landessozialgericht (LSG) hat zutreffend dargelegt, daß das Bundessozialgericht (BSG) die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Anpassung der Arbeitslosenhilfe (Alhi) mit dem hierfür nach § 136 Abs. 2b Arbeitsförderungsgesetz bzw § 201 Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III) vorgesehenen verminderten Anpassungsfaktor auf laufende Leistungsfälle bereits mit eingehender Begründung bejaht hat (vgl BSGE 82, 198 = SozR 3-4100 § 242 Nr. 1; SozR 3-4100 § 136 Nr. 10).
  • BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 23/99 R

    Anschlußarbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgelt - Anpassung -

    Auszug aus BSG, 21.08.2001 - B 11 AL 89/01 B
    Das Landessozialgericht (LSG) hat zutreffend dargelegt, daß das Bundessozialgericht (BSG) die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Anpassung der Arbeitslosenhilfe (Alhi) mit dem hierfür nach § 136 Abs. 2b Arbeitsförderungsgesetz bzw § 201 Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III) vorgesehenen verminderten Anpassungsfaktor auf laufende Leistungsfälle bereits mit eingehender Begründung bejaht hat (vgl BSGE 82, 198 = SozR 3-4100 § 242 Nr. 1; SozR 3-4100 § 136 Nr. 10).
  • LSG Hessen, 05.06.2002 - L 6 AL 1018/01

    Anschlussarbeitslosenhilfe - fiktives Bemessungsentgelt - Einschränkung des

    Der Senat teilt -- jedenfalls für die vorliegende Fallkonstellation -- nicht die gegen die Praxis der Beklagten und gegen § 434c Abs. 4 geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. einerseits insbesondere Gagel, NZS 2000, 591 ff. und SozSich 2001, 241 f. sowie Lauterbach, NZS 2000, 541 f. und Vorlagebeschluss des SG Dortmund vom 23. März 2001, info also 2001, 81 ff.; und andererseits -- wie hier -- BSG, Urt. vom 4. November 1999 -- B 7 AL 76/98 -- und Beschluss vom 21. August 2001 -- B 11 AL 89/01 B -- sowie Urt. des SG Kassel vom 24. Januar 2001 -- S 7 AL 1223/00 -- und des SG Berlin vom 23. Februar 2001 -- S 58 AL 4607/00 -- in: info also 2001, 85 ff., 91 ff.).

    Hieraus ergibt sich auch, dass bei der Alhi eine weitergehende Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein kann, als dies etwa beim Bezug von Alg der Fall wäre (BSG, SozR 3-4100 § 136 Nr. 6 S. 31, BSG, Urt. vom 4. November 1999 -- B 7 AL 76/98 R -- und Beschluss vom 21. August 2001 -- B 11 AL 89/01 B --).

  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 4/03 R

    Arbeitslosenhilfe - Herabbemessung aus Gründen, die in der Person des

    Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 24. Mai 2000 (SozR 3-2400 § 23a Nr. 1) beständen keine durchgreifenden Einwände dagegen, dass vor dem 1. Januar 2001 Einmalzahlungen nur beim Alg, nicht aber bei der steuerfinanzierten Alhi Berücksichtigung fänden (Hinweis auf Bundessozialgericht 21. August 2001 - B 11 AL 89/01 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2002 - L 12 AL 51/02

    Arbeitslosenversicherung

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese unterschiedliche Behandlung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe haben weder der erkennende Senat noch das BSG erhoben (vgl. hierzu Urteile des Senats vom 11.04.2001 - L 12 AL 116/00 -, vom 17.04.2002 - L 12 AL 86/01 -, vom 21.08.2002 - L 12 AL 40/02 - und vom 23.10.2002 - L 12 AL 129/02 - Beschluss des BSG vom 21.08.2001 - B 11 AL 89/01 B - und Urteil des BSG vom 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2002 - L 12 AL 40/02

    Arbeitslosenversicherung

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung hat weder der erkennende Senat noch das BSG (vgl. Urteile des Senats vom 11.04.2001 - L 12 AL 116/00 - und vom 17.04.2002 - L 12 AL 86/01 - Beschluss des BSG vom 21.08.2001 - B 11 AL 89/01 B - und Urteil des BSG vom 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2003 - L 12 AL 169/02

    Arbeitslosenversicherung

    Diese Vorschrift ist nicht verfassungswidrig (BSG vom 25.03.2003 - B 7 AL 106/01 R -, BSG vom 05.02.2003 - B 7 AL 266/02 B -, BSG vom 21.08.2001 - B 11 AL 89/01 B -, LSG NRW vom 20.01.2003 - L 12 AL 95/02 - und vom 17.04.2002 - L 12 AL 86/01 -).
  • LSG Berlin, 16.01.2003 - L 8 AL 46/01

    Überprüfungsverfahrens über die Höhe von gezahlten Arbeitslosengeld,

    Vor dem Hintergrund der Ausführungen des BVerfG sind durchgreifende Einwände gegen die Vorstellung des Gesetzgebers, Einmalzahlungen könnten bei der steuerfinanzierten Alhi weiterhin außer Betracht bleiben, weil die Entscheidung des BVerfG nur beitragsfinanzierte Entgeltersatzleistungen betreffe (BT-Drucks 14/4371 S 14 f), nicht ersichtlich (vgl. Beschluss des 11. Senats des BSG vom 21. August 2001, Az: B 11 AL 89/01 B und zur Begründung im Einzelnen BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2004 - L 13 AL 4846/03

    Arbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen

    Der Senat hält § 200 Abs. 1 SGB III im Hinblick auf die Nichtberücksichtigung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt für das Bemessungsentgelt der Alhi für verfassungsgemäß (so auch Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 21. August 2001 - B 11 AL 89/01 B -, Urteil vom 5. Juni 2003 - B 11 AL 67/02 R -, Urteil vom 21. Oktober 2003 - B 7 AL 4/03 R - alle abgedruckt in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2004 - L 3 AL 3042/01

    Arbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlung -

    Das BSG hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass die Anwendung des § 434c Abs. 4 SGB III keine grundsätzlichen Rechtsfragen aufwerfe (Beschluss vom 21.8.2001 - B 11 AL 89/01 B -) und es nicht gegen den Gleichheitssatz verstoße, wenn der Gesetzgeber eine pauschale Erhöhung des Bemessungsentgelts wegen der Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen für die Alhi nicht anordne.
  • LSG Sachsen, 06.02.2003 - L 3 AL 267/01

    Aufhebung der Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe; Rückerstattung;

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